Beleihungswertgutachten - Kerken

Immobilienbewertung nach BelWertV

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Beleihungswertgutachten - Immobilienbewertung nach BelWertV

Beleihungswertgutachten - Kerken

Beleihungswertgutachten - Kerken

Immer wenn eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen herhalten soll, taucht früher oder später die Frage nach einem Beleihungswertgutachten auf. Wir sind qualifizierte Bausachverständige und erstellen Beleihungswertgutachten für Banken und Kreditinstitute. Partizipieren auch Sie an unserem Know How.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kerken, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kerken kommen bzw. sich nicht in Kerken auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Kerken - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die kreisangehörige Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein in Westfalen und gehört dem Kreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf an. Die Gemeinde Kerken zählt rund 12.500 Einwohner
    Mit ihren Ortschaften Aldekerk, Nieukerk, Eyll und Stenden liegt die Gemeinde Kerken im südlichen Teil des Kreises Kleve und grenzt an die Stadt Geldern, die Gemeinde Issum und Rheurdt, die Stadt Kempen, die Gemeinde Wachtendonk sowie die Stadt Straelen.
    Durch das Gemeindegebiert Kerken fließt der Landwehrbach, der noch im Gemeindegebiet in die „Gelderner Fleuth“ mündet. Die Gemeindefläche hat eine Größe von 58 km².
    Die Gemeinde Kerken ist nach den Kirchen benannt. Bis 1713 gehörte Kerken zum Herzogtum Geldern, kam dann zu Preußen und stand von 1798 bis 1814 unter französischer Herrschaft, bis 1815 der gesamte Niederrhein auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeschlagen wurde.
    Kerken ist über die Bundesstraßen 9 und 510 und die Bundesautobahnen 40 (E34) und 57 (E31) an das überregionale Straßennetz angebunden.
    Der Ort Kerken liegt in einer ländlichen Umgebung und auch in den Ortskernen wird das Grün systematisch kultiviert. Die ausgedehnte Bruchlandschaft im Westen des Gemeindegebietes bietet Ruhe und Erholung. Die für den Niederrhein typische Bruchlandschaft, das Stendener sowie das Aldekerker, Eyller und Nieukerker Bruch, ist durch ausgebaute Rad- und Wanderwege erschlossen.
    Die idyllische Landschaft mit vielen ausgebauten Rad- und Wanderwegen sowie die Sehenswürdigkeiten und die verkehrsgünstige Lage haben Kerken zu einem Naherholungsort mit überregionaler Bedeutung werden lassen.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Dionysiuspl.
    47647 Kerken

    Bauamt:
    Dionysiusplatz
    47647 Kerken
    Tel: 02833 922-

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht
    Nordwall
    47608 Geldern


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Dieter Rüge Kerken
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Kerken
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Forger Kerken

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