Arbeitsschutz - Kerken
Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.
Leistungsumfang:
Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kerken, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kerken kommen bzw. sich nicht in Kerken auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Kerken - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisangehörige Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein in Westfalen und gehört dem Kreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf an. Die Gemeinde Kerken zählt rund 12.500 Einwohner
Mit ihren Ortschaften Aldekerk, Nieukerk, Eyll und Stenden liegt die Gemeinde Kerken im südlichen Teil des Kreises Kleve und grenzt an die Stadt Geldern, die Gemeinde Issum und Rheurdt, die Stadt Kempen, die Gemeinde Wachtendonk sowie die Stadt Straelen.
Durch das Gemeindegebiert Kerken fließt der Landwehrbach, der noch im Gemeindegebiet in die „Gelderner Fleuth“ mündet. Die Gemeindefläche hat eine Größe von 58 km².
Die Gemeinde Kerken ist nach den Kirchen benannt. Bis 1713 gehörte Kerken zum Herzogtum Geldern, kam dann zu Preußen und stand von 1798 bis 1814 unter französischer Herrschaft, bis 1815 der gesamte Niederrhein auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeschlagen wurde.
Kerken ist über die Bundesstraßen 9 und 510 und die Bundesautobahnen 40 (E34) und 57 (E31) an das überregionale Straßennetz angebunden.
Der Ort Kerken liegt in einer ländlichen Umgebung und auch in den Ortskernen wird das Grün systematisch kultiviert. Die ausgedehnte Bruchlandschaft im Westen des Gemeindegebietes bietet Ruhe und Erholung. Die für den Niederrhein typische Bruchlandschaft, das Stendener sowie das Aldekerker, Eyller und Nieukerker Bruch, ist durch ausgebaute Rad- und Wanderwege erschlossen.
Die idyllische Landschaft mit vielen ausgebauten Rad- und Wanderwegen sowie die Sehenswürdigkeiten und die verkehrsgünstige Lage haben Kerken zu einem Naherholungsort mit überregionaler Bedeutung werden lassen.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Dionysiuspl.
47647 KerkenBauamt:
Dionysiusplatz
47647 Kerken
Tel: 02833 922-Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nordwall
47608 Geldern