Sachverständiger Kerken

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Dieter Rüge Kerken

Klaus-Dieter Rüge

Bausachverständiger und Baugutachter

Karl-Arden-Str. 28
47647 Kerken
Tel: 02833 979 80 10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • ift-Fachtechniker Fenster und Fassade
  • Technischer Zeichner Heizung und Lüftung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Kerken

Frank Tekook

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02833 979 80 10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Forger Kerken

Frank Forger

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02833 979 80 10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus Ein- und Zweifamilienhäuser
  • DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter für Standardobjekte
  • Geprüfter Immobarrierefrei Experte (Sprengnetter Akademie)
  • Geprüfter Immobesichtiger Schadenerkennung (SPRENGNETTER Akademie)
  • Geprüfter Immobilientechniker (EBZ)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kerken stehen Ihnen:

  • Herr Klaus-Dieter Rüge
  • Herr Frank Tekook
  • Herr Frank Forger
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Klaus-Dieter Rüge, Herr Frank Tekook, Herr Frank Forger, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kerken, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kerken kommen bzw. sich nicht in Kerken auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kerken - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisangehörige Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein in Westfalen und gehört dem Kreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf an. Die Gemeinde Kerken zählt rund 12.500 Einwohner
Mit ihren Ortschaften Aldekerk, Nieukerk, Eyll und Stenden liegt die Gemeinde Kerken im südlichen Teil des Kreises Kleve und grenzt an die Stadt Geldern, die Gemeinde Issum und Rheurdt, die Stadt Kempen, die Gemeinde Wachtendonk sowie die Stadt Straelen.
Durch das Gemeindegebiert Kerken fließt der Landwehrbach, der noch im Gemeindegebiet in die „Gelderner Fleuth“ mündet. Die Gemeindefläche hat eine Größe von 58 km².
Die Gemeinde Kerken ist nach den Kirchen benannt. Bis 1713 gehörte Kerken zum Herzogtum Geldern, kam dann zu Preußen und stand von 1798 bis 1814 unter französischer Herrschaft, bis 1815 der gesamte Niederrhein auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeschlagen wurde.
Kerken ist über die Bundesstraßen 9 und 510 und die Bundesautobahnen 40 (E34) und 57 (E31) an das überregionale Straßennetz angebunden.
Der Ort Kerken liegt in einer ländlichen Umgebung und auch in den Ortskernen wird das Grün systematisch kultiviert. Die ausgedehnte Bruchlandschaft im Westen des Gemeindegebietes bietet Ruhe und Erholung. Die für den Niederrhein typische Bruchlandschaft, das Stendener sowie das Aldekerker, Eyller und Nieukerker Bruch, ist durch ausgebaute Rad- und Wanderwege erschlossen.
Die idyllische Landschaft mit vielen ausgebauten Rad- und Wanderwegen sowie die Sehenswürdigkeiten und die verkehrsgünstige Lage haben Kerken zu einem Naherholungsort mit überregionaler Bedeutung werden lassen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Dionysiuspl.
47647 Kerken

Bauamt:
Dionysiusplatz
47647 Kerken
Tel: 02833 922-

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nordwall
47608 Geldern

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Sachverständiger Kerken
Top