Baugutachter Kerken

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Dieter Rüge Kerken

Klaus-Dieter Rüge

Bausachverständiger und Baugutachter

Karl-Arden-Str. 28
47647 Kerken
Tel: 02833 979 80 10
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • ift-Fachtechniker Fenster und Fassade
  • Technischer Zeichner Heizung und Lüftung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Kerken

Frank Tekook

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02833 979 80 10
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Forger Kerken

Frank Forger

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02833 979 80 10
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus Ein- und Zweifamilienhäuser
  • DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter für Standardobjekte
  • Geprüfter Immobarrierefrei Experte (Sprengnetter Akademie)
  • Geprüfter Immobesichtiger Schadenerkennung (SPRENGNETTER Akademie)
  • Geprüfter Immobilientechniker (EBZ)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kerken stehen Ihnen:

  • Herr Klaus-Dieter Rüge
  • Herr Frank Tekook
  • Herr Frank Forger
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Klaus-Dieter Rüge, Herr Frank Tekook, Herr Frank Forger, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kerken, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kerken kommen bzw. sich nicht in Kerken auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kerken - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisangehörige Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein in Westfalen und gehört dem Kreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf an. Die Gemeinde Kerken zählt rund 12.500 Einwohner
Mit ihren Ortschaften Aldekerk, Nieukerk, Eyll und Stenden liegt die Gemeinde Kerken im südlichen Teil des Kreises Kleve und grenzt an die Stadt Geldern, die Gemeinde Issum und Rheurdt, die Stadt Kempen, die Gemeinde Wachtendonk sowie die Stadt Straelen.
Durch das Gemeindegebiert Kerken fließt der Landwehrbach, der noch im Gemeindegebiet in die „Gelderner Fleuth“ mündet. Die Gemeindefläche hat eine Größe von 58 km².
Die Gemeinde Kerken ist nach den Kirchen benannt. Bis 1713 gehörte Kerken zum Herzogtum Geldern, kam dann zu Preußen und stand von 1798 bis 1814 unter französischer Herrschaft, bis 1815 der gesamte Niederrhein auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeschlagen wurde.
Kerken ist über die Bundesstraßen 9 und 510 und die Bundesautobahnen 40 (E34) und 57 (E31) an das überregionale Straßennetz angebunden.
Der Ort Kerken liegt in einer ländlichen Umgebung und auch in den Ortskernen wird das Grün systematisch kultiviert. Die ausgedehnte Bruchlandschaft im Westen des Gemeindegebietes bietet Ruhe und Erholung. Die für den Niederrhein typische Bruchlandschaft, das Stendener sowie das Aldekerker, Eyller und Nieukerker Bruch, ist durch ausgebaute Rad- und Wanderwege erschlossen.
Die idyllische Landschaft mit vielen ausgebauten Rad- und Wanderwegen sowie die Sehenswürdigkeiten und die verkehrsgünstige Lage haben Kerken zu einem Naherholungsort mit überregionaler Bedeutung werden lassen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Dionysiuspl.
47647 Kerken

Bauamt:
Dionysiusplatz
47647 Kerken
Tel: 02833 922-

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nordwall
47608 Geldern

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